Illegale Fischerei

Als illegale Fischerei bzw. Piratenfischerei (amtlicher Terminus in der EU (englisch): illegal, unreported and unregulated fishing, ‚illegale, undokumentierte und unregulierte Fischerei‘, kurz IUU-Fischerei) wird in der Fischerei der Fischfang durch diejenigen Schiffe und Mannschaften bezeichnet, der gewerblich ohne die erforderliche Lizenz betrieben wird, die in der Lizenz zugestandene Fangquote überschreitet oder bei dem Fangmengen nicht oder falsch angegeben werden.

Die Mannschaften und ihre Boote werden in den Medien oft als Piratenfischer bezeichnet, ein Begriff, der insbesondere von Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace als Schlagwort verwendet wird. Im Gegensatz zur Hochseefischerei ist die illegale Fischerei in der Binnenfischerei deutlich geringer ausgeprägt. Beim Hobbyfischfang spricht der Volksmund von Schwarzangeln oder -fischen.

Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation stammen bis zu 20 Prozent des international gehandelten Fisches aus illegaler Fischerei.[1]

  1. Stefan Schultz: Illegaler Fischfang: Datenanalyse zeigt umstrittene Umlademanöver auf hoher See. In: Der Spiegel. Abgerufen am 28. Februar 2020.

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